Abschlussfrist:
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Hinweis für Gäste aus der Schweiz:
Bitte beachten Sie, dass dieses Versicherungsangebot nicht für unsere Gäste aus der Schweiz buchbar ist. Gästen aus der Schweiz empfehlen wir, sich bei Fragen zum Abschluss einer Reiseversicherung an Ihr Reisebüro oder einen in der Schweiz ansässigen Versicherer zu wenden.
Versicherungsbedingungen:
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter http://www.hmrv.de/service/downloadcenter/avbs abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (SFE25-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Vermittlungstätigkeit:
Erstinformation gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S.p.A., Am Strande 3d, 18055 Rostock, E-Mail: info@aida.de
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines gebundenen Vermittlers gemäß § 34d Abs. 7 Gewerbeordnung und sind in das Register nach § 34d Absatz 10 der Gewerbeordnung eingetragen.
IHK-Registrierungsnummer: D-ATA4-FBJET-22
Die Eintragung in das Vermittlerregister lässt sich überprüfen bei:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.,
Breite Straße 29,
10178 Berlin
Telefon: +49 (0)180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind. AIDA Cruises besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. An den Stimmrechten oder am Kapital von AIDA Cruises sind weder direkt noch indirekt Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens beteiligt.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren:
Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de