Wo Natur ist, ist Magie.
Endlose Weite, faszinierende Wildnis und Tiere in fast unvorstellbarer Vielfalt. Atemberaubende Landschaften von gewaltigem Ausmaß, fremde Völker und Kulturen, facettenreiche sowie exotische Pflanzen. Bunt, wild und überwältigend schön – das ist Afrika!
Kaum ein Urlaubsziel vereint all die Träume, Wünsche und Sehnsüchte unserer Gäste miteinander. Im Norden eine Wüste so groß wie die Vereinigten Staaten von Amerika, im Westen der Regenwald so groß wie Grönland während Sie im Südosten der üppigsten Graslandschaft der Welt begegnen.
Tauchen Sie ein in das Wunder, die Vielfalt und die Faszination von Afrika und gehen Sie mit AIDA auf große Entdeckungsreise. Kommen Sie an Bord und bereiten Sie sich auf die Safari Ihres Lebens vor. Beeindruckend, geheimnisvoll, mystisch und faszinierend – das Abenteuer Afrika mit AIDA wartet auf Sie.
Unsere Afrika-Kreuzfahrten
Entdecken Sie mit AIDA Exotik pur
Südafrika & Namibia

Von Kapstadt nach Teneriffa

Von Südafrika nach Hamburg

Von Antalya zu den Seychellen

Von Antalya nach Mauritius

Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2

"Der einzige Mensch, den ich wirklich beneide, ist derjenige, der noch niemals in Afrika gewesen ist – denn er hat noch so viel worauf er sich freuen kann."
Richard Mullin, amerikanischer Sänger und Songwriter
IHRE PERSÖNLICHE EXPEDITION
Mit dem Schiff von Europa nach Afrika
Von Kapstadt nach Teneriffa

Von Südafrika nach Hamburg

Afrika Kreuzfahrten 2024
Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2

Mauritius, Seychellen & Madagaskar 1

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Mauritius, Seychellen & Madagaskar 1

Ausflugshighlights & Wetter
Sie haben sich schon für eine unserer Reisen nach Afrika entschieden? Ihre Ausflüge in die atemberaubende Natur Afrikas oder in die Metropole Kapstadt können Sie schon jetzt in Ihrem myAIDA Reiseportal reservieren.
Subtropisches Klima in Namibia
Afrika-Highlights
FÜR SIE INKLUSIVE
Unsere AIDA Inklusivleistungen in der Übersicht
✔ Kulinarisches Verwöhnprogramm mit Vollpension und ausgewählten Getränken
✔ Entspannung in komfortablen, liebevoll ausgestatteten Kabinen
✔ Spaß & Abenteuer für Kids & Teens, familienfreundliche Angebote
✔ Fitness an modernsten Geräten, vielfältige Kursangebote, Sportaußendecks
✔ Entertainment voller Vielfalt zum Genießen, Mitmachen, Feiern
✔ Baden, Sonnen und Relaxen auf großzügigen Außendecks
✔ Herzlicher Service mit einem AIDA Lächeln
✔ Sicherer Urlaub mit umfassendem Gesundheits- und Hygienekonzept
✔ Bordsprache überwiegend Deutsch
Allgemeine Hinweise und Informationen
Einreisebestimmungen
Einreisebestimmungen Madagaskar
Grundsätzlich ist bei der Einreise nach Madagaskar ein Visum erforderlich. Gäste von AIDA, deren Aufenthalt in Madagaskar nicht länger als 24 Stunden beträgt, benötigen kein Visum. Allein reisende Minderjährige, die nicht in Madagaskar wohnhaft sind, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten in französischer Sprache mit sich führen.
Einreisebestimmungen Mauritius
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt, eine Besuchs oder Geschäftsreise kein Visum. Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Einreisebestimmungen Namibia
Die Einreise ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige ohne Visum möglich. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. ggf. eine beglaubigte englische Übersetzung. Allein reisende minderjährige Kinder benötigen zur Ein und Ausreise die Zustimmung beider Eltern teile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind allein reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung, also „Affidavit“, Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Affidavits bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner Of Oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.
Einreisebestimmungen Seychellen
Deutschen Staatsangehörigen wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer bei Ankunft an der Grenze ausgestellt.
Einreisebestimmungen Südafrika
Für kurzfristige touristische Besuche oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Von der Verwendung des cremefarbenen Notpasses wird abgeraten. Reisedokumente müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Alle Personen unter 18 Jahren sind verpflichtet bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen, in der die Eltern aufgeführt sind, andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Diese kann nach Auskunft des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und / oder Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. ggf. beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung „Affidavit“, beglaubigte Reisepasskopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) oder dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), beglaubigte Reisepasskopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Malaria / Chikungunya-/ Dengue-Fieber
In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Karibik, Mittelamerika sowie Südeuropa existiert ein Risiko, an Malaria, Chikungunya- oder Denguefieber zu erkranken. Daher wird vor Abreise in diese Gebiete eine individuelle Beratung beim Arzt zur Prophylaxe gegen diese Krankheiten unbedingt empfohlen. Der wichtigste Schutz gegen Malaria, Chikungunya- und Denguefieber bleibt jedoch die Expositionsprophylaxe, d. h. der Schutz vor Mückenstichen:
- Durch entsprechende Kleidung: helle, weite und Knöchel sowie Arme bedeckende Kleidungsstücke und Kopfbedeckung
- Durch mückenabweisende Mittel, z. B. Moskitonetze, Anwendung von geeigneten Insektenschutzmitteln
Bitte beachten Sie, dass auch Monate nach Rückkehr aus einem Malaria- / Chikungunya- / Denguefieber-Gebiet bei Fieber oder anderen unklaren Krankheitssymptomen unbedingt und unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Stand Januar 2019 entsprechen und sich möglicherweise bis zum Beginn Ihrer Reise Änderungen ergeben haben könnten. Aktuelle Informationen über Gesundheitsbestimmungen erhalten Sie zusätzlich auf der Website des Centrums für Reisemedizin ( www.crm.de) und den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de).
Zika-Virus
In den AIDA Fahrtgebieten Karibik, Mittelamerika, Südamerika, Pazifische Inseln, Asien und Kapverden existiert eine aktuelle Warnung vor dem Zika-Virus. Diese Warnung richtet sich insbesondere an Frauen, die schwanger sind, Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden und ihre Partner. Um weitere Informationen über das Zika-Virus zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu kontaktieren oder sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtesauf www.auswaertiges-amt.de, der staatlichen Gesundheitsbehörden des CDC (Centers for Disease Control and Prevention), auf www.cdc.gov/zika bzw. der panamerikanischen Gesundheitsorganisation PAHO (Pan Americon Health Organisation) auf www.paho.org zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Stand Januar 2019 entsprechen und sich möglicherweise bis zum Beginn Ihrer Reise Änderungen ergeben haben könnten. Aktuelle Informationen über Gesundheitsbestimmungen halten wir für Sie auf unserer Internetseite www.aida.de bzw. www.aida-cruises.at bereit. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internetseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de bzw. www.reisemed.at) und die entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (www.bmeia.gv.at) hin.
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